Homeoffice – Blendschutz am Arbeitsplatz
Bedingt durch den Einsatz von Computern unterlag die Arbeitswelt in den vergangenen Jahrzehnten einem drastischen Wandel. Experten erlangten im Laufe der Zeit zahlreiche Erkenntnisse darüber, dass die richtige Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes eine unmittelbare Auswirkung auf die Gesundheit der Mitarbeiter hat. Auf dieser Basis erlies der Gesetzgeber diverse Vorschriften. So sind Unternehmen etwa dazu verpflichtet, für einen optimalen Blendschutz im Büro zu sorgen. Hierfür stehen dem Arbeitgeber diverse Optionen zur Verfügung.
Weshalb der Blendschutz eine sehr wichtige Bedeutung einnimmt
Ideale Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz steigern das Wohlbefinden der Beschäftigten und verbessern auf dieser Weise auch deren Leistungsfähigkeit. In diesem Zusammenhang ist es einerseits unerlässlich, dass Arbeitsplätze mit ausreichend Tageslicht ausgeleuchtet sind. Zum anderen wird aber auch dem Blendschutz eine außerordentlich wichtige Rolle zuteil. Denn nur dieser vermag sicherzustellen, dass sich die Vorteile des Tageslichts nicht durch unerwünschte Blendungen sowie Reflexionen in Luft auflösen und von den Angestellten als störend empfunden werden. Kann das Tageslicht ungehindert in den Raum gelangen, entstehen auf dem Bildschirmarbeitsplatz Reflexionen und Spiegelungen. Dies führt unbewusst dazu, dass die Mitarbeiter ihre Augen überanstrengen und Fehlhaltungen einnehmen. Nicht selten sind Augenerkrankungen sowie Rücken- und Kopfschmerzen die Folge. Derartige Gebrechen können schließlich in längere Ausfallzeiten münden und hohe Kosten nach sich ziehen. Bereits gesetzlich ist jeder Arbeitgeber rechtsverbindlich dazu gehalten, Vorschriften und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene einzuhalten.
Welche Gesetze regeln den Blendschutz?
Das Thema Blendschutz. wird seitens des Gesetzgebers in unterschiedlichen Verordnungen mehr oder weniger direkt thematisiert. Im Arbeitsschutzgesetz wird etwa allgemein auf grundsätzliche, mögliche Gefahrenquellen bei der Arbeit hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit werden sie in Form von Schutzzielen in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Gefordert werden eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sowie die Verhütung von Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Unfällen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dazu gehalten, Belastungen und Gefährdungen für die Mitarbeiter zu ermitteln und hieraus resultierende Risiken zu beurteilen. Diese und weitere Vorschriften sind nachfolgend zusammengestellt.
– § 3 (1) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber „bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen.“
– § 7 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Verordnung über die den Gesundheitsschutz und die Sicherheit bei Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen:
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Reflexionen soweit wie möglich vermeiden
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Keine Blendung auf dem Bildschirm
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Ausstattung der Fenster mit geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen
– Unfallverhütungsvorschrift Arbeit an Bildschirmgeräten VBG 104 (§§ 9, 16, 25):
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Bildschirme müssen frei von Spiegelungen und Reflexionen sein
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An den Fenster müssen geeignete sowie verstellbare Einrichtungen angebracht werden
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Zu hohe Belastungen und Gefährdungen des Versicherten sind zu vermeiden
– EU Richtlinie 90/270 EWG
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Beurteilung von Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen durch den Arbeitgeber, insbesondere auch die mögliche Gefährdung des Sehvermögens;
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Beleuchtungen müssen zufriedenstellende Lichtverhältnisse sowie einen ausreichenden Kontrast zwischen Bildschirm und Umgebung gewährleisten;
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Störende Spiegelungen, Reflexe und Blendungen auf dem Bildschirm sind zu vermeiden. Dies gilt ebenso für eine Direktblendung;
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Fenster sind mit geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen auszustatten, die eine Regulierung des Tageslichteinfalls ermöglichen.
Weitere Infos zum Thema Blendschutz am Arbeitsplatz: http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/A377-europaeische-studie-evaluation-bildschirmarbeitsrichtlinie.html
Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften?
Egal ob am Hauptstandort, einer Filiale oder am Heimarbeitsplatz – die Überwachung und Durchführung des staatlichen Arbeitsschutzes obliegt den Bundesländern. Je nach Bundesland sind die Bezirksregierungen, die Ämter für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Diese haben das Recht, die Arbeitsräume zu betreten und zu besichtigen. Ferner können sie Proben nehmen, Unterlagen einsehen und Auskünfte verlangen. Daneben haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratungs- und Vollzugsaufgaben gemäß dem Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII). Hierunter fallen auch die Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Arbeitsschutzverordnungen.
Welche Lösungen einen optimalen Blendschutz bieten
Dem Arbeitgeber stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen, um dem rechtlich vorgeschriebenen Blendschutz nachzukommen. Die Frage nach der besten Lösung ist im Zusammenhang mit den Gegebenheiten vor Ort zu beantworten. Folgende Sonnenschutz-Systeme haben sich etabliert und stehen zur Auswahl:
Innen-Jalousien
Sie lassen sich nahe am Fenster installieren und eignen sich angesichts ihrer horizontalen Wendemöglichkeit der Lamellen sehr gut für Südfassaden. Hierbei werden mehrere Stofflamellen an einer Schiene angebracht und mit einer Kette verbunden. Das breite Angebot an Lamellen umfasst verschiedene Farben, Breiten sowie unterschiedlich perforierte Qualitäten mit Sichtverbindung nach draußen. Die Bedienung kann manuell oder elektrisch erfolgen.
Faltstores/Plissees
Plissees sind vor allem bei der Montage innerhalb oder auf der Glasleiste zu empfehlen. Aufgrund deren Form- und Kollektionsvielfalt, dem guten Bedienkomfort sowie den verschiedenen Antriebsformen eignen sie sich hervorragend bei Sonderformen der Fassaden oder Fenster. Ferner vermögen Faltstores nicht nur Blendungen zu verhindern, sondern auch für einen effektiven Sichtschutz von außen zu sorgen. Der Blick nach draußen wird dennoch nicht eingeschränkt, schließlich lässt sich dieser Blendschutz je nach Bedarf mehr oder weniger weit aufziehen und auch variabel in der Höhe montieren.
Rollos
Die unterschiedlichsten Anwendungstechniken der Rollos machen es möglich, dass dieser Blendschutz sowohl für kleine wie auch große Flächen geeignet ist. Bei den Stoffen besteht die Wahl zwischen durchsichtigem, blickdichtem und abdunkelndem Gewebe. Rollos lassen sich zwar einfach montieren, bieten jedoch keine Sichtverbindung nach außen, sofern sie komplett abgerollt sind.
Vertikal-Jalousien oder Lamellenvorhänge
Diese Jalousien sind bestens für große Flächen geeignet. Die Vielfalt der Sonderformen, in den Antriebsarten und in der Stoffauswahl sowie die Möglichkeit der Lichtsteuerung mittels Wenden der Lamellen und der Tageslichtlamellen, machen diese Sonnenschutzvariante zum idealen Blendschutz für Bildschirmarbeitsplätze.
Fassadenmarkisen, Senkrechtmarkise, Markisetten
Diese zahlreich auf dem Markt angebotenen Produkte lassen sich meist motorisch von innen bedienen. Der Windanfälligkeit wird mittels Steuerung des Windwächters Rechnung getragen. Jedoch bleiben sie windempfindlicher als Außenjalousien. Markisen bieten den Vorteil, dass sie sich als Gestaltungselement für die Außenfassade einsetzen lassen. Ferner sind die Stoffe zumeist blickdicht und gewähren so im geschlossenen Zustand nach außen keinen Ausblick.
Vorhänge und Gardinen
Gewöhnliche Vorhänge eignen sich oft ideal als dekorative Elemente, sind allerdings als Sonnenschutz längst nicht so wirksam wie die Alternativen. Deutlich besser sind Gardinen sowie Flächenvorhänge, also nach unten beschwerte Stoffpaneele, die in einem Schienensystem laufen. Jedoch lassen diese kaum einen Temperaturausgleich zu.